3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte einen Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 31. Juli 2018 die Abweisung der Beschwerden. Den gleichen Antrag stellt das AGR mit Eingabe vom 15. August 2018. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Beschwerdeantwort vom 24. August 2018 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Fachstelle Hochbau und Bodenrecht des Amtes für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (LANAT) reichte schliesslich am 28. August 2018 eine Stellungnahme ein, ohne dabei Anträge zu stellen.