Mit Beschwerde vom 20. Juli 2018 beantragen die Beschwerdeführenden 4 bis 12 Folgendes: "Der Bauentscheid Nr. 2015-156 vom 15. Juni 2018 sei aufzuheben und die Sache sei zur Behandlung und Beurteilung dem örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramt zuzuleiten; Eventuell: 1. Der Bauentscheid Nr. 2015-156 vom 15. Juni 2018 sei soweit aufzuheben, als damit die Baubewilligung für die Erstellung eines landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweges mit sickerfähigem Material mit bestimmten Auflagen erteilt wurde (Ziffer III.1); 2. Dem Baugesuch der Beschwerdegegner sei insofern der Bauabschlag zu erteilen;