2. Gegen diesen Gesamtentscheid der Gemeinde vom 15. Juni 2018 gingen mehrere Beschwerden bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die Beschwerdeführerin 1 und die Beschwerdeführenden 2 und 3 stellen je mit Beschwerde vom 10. Juli 2018 folgende materielle Anträge: "1. Der Bauentscheid Nr. 2015-156 vom 15. Juni 2018 sei aufzuheben. 2. Das Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2015-156 sei abzuweisen."