- Der Bewirtschaftungsweg darf nur für die zonenkonforme Nutzung verwendet werden. Nach Wegfall der ursprünglichen Zweckbestimmung ist die Anlage zu beseitigen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. - Der Anmeldung beim Grundbuchamt ist ein Doppel der Baubewilligung und eine Rechtskraftbescheinigung beizulegen.