- Es darf nur eine zweite bekieste Spur (mit entsprechendem Unterbau für das Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen) zum bestehenden bekiesten Fuss-/Wanderweg erstellt werden. - Diese zweite Spur ist nach der Erstellung unverzüglich wieder zu begrünen. - Nach Erstellung ist der neue Bewirtschaftungsweg durch die Gemeinde Saanen zwingend mit einem strassenverkehrstechnischen "Allgemeines Fahrverbot" mit Ausnahmeregelung (für landwirtschaftliche und Notfall-Fahrzeuge) zu belegen. - Der Bewirtschaftungsweg darf nur für die zonenkonforme Nutzung verwendet werden.