Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Das AGR hielt mit Verfügung vom 13. November 2017 fest, das Bauvorhaben "landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsweg" sei mit Auflagen zonenkonform, das Vorhaben "Fussweg" sei dagegen weder zonenkonform noch mittels Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG1 bewilligbar. Mit Gesamtentscheid vom 15. Juni 2018 erteilte die Gemeinde Saanen die Baubewilligung für das Erstellen eines landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweges mit sickerfähigem Material inkl. Abzweigung ab der L.________strasse als Belagsweg.