Der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerschaft macht in seiner Kostennote vom 28. August 2018 für das Verfahren Kosten in der Höhe von Fr. 5'455.– (Honorar Fr. 5'000.–, Auslagen Fr. 70.– und Mehrwertsteuer Fr. 385.–) geltend. Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von Fr. 6'500.– und den umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses als unterdurchschnittlich einzustufen.