Die Beschwerdegegnerschaft weist darauf hin, dass die Rügen die bereits bestehende Pferdehaltung beträfen. Der Offenstall und der Allwetterplatz seien 2016 rechtskräftig bewilligt worden. Die konkreten Vorhaben führten nicht zu Emissionen, welche einer Baubewilligung in einer ländlich und landwirtschaftlich geprägten Umgebung entgegenstünden.