Die Rüge, die bewilligten Vorhaben seien in der Wohn- und Arbeitszone nicht zonenkonform erweist sich somit als unbegründet. Die Beschwerde ist abzuweisen. 4. Mistlager 20 Vgl Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 24 N. 29a mit Verweis auf BVR 2000 S. 365 E. 4 21 Vgl. auch die Eingabe der Beschwerdeführenden vom 26. August 2018 22 Stellungnahme der Beschwerdegegnerschaft im Einspracheverfahren vom 10. Mai 2018; Vorakten, pag. 24