Laut der Beschwerdegegnerschaft sind die Erstellung des Schopfs und die Erweiterung des Vordachs ohne weiteres in der Wohn- und Arbeitszone zonenkonform. Die Pferdehaltung und der bewilligte und erstellte Pferdestall seien nicht Teil der zu beurteilenden Baubewilligung. Allfällige Emissionen (bzw. Immissionen) seien auf dem Zivilrechtsweg durchzusetzen. Zusammenfassend stehe einer Bewilligung in der Vinelzer 7 Situationsplan 1:500 vom 4. April 2018 8 Vorakten, pag. 24 (Schreiben der Beschwerdegegnerschaft vom 10. Mai 2018) bzw. pag. 28 (Protokollauszug Sitzung Gemeinderat vom 31. Mai 2018) 9 angefochtener Entscheid, Ziff. 5.2