Gemäss Grundstückdaten-Informationssystem GRUDIS und dem Situationsplan7 befinden sich auf der Parzelle ein Wohnhaus (Nr. 45), ein Unterstand (Nr. 45a) und ein Pferdestall (Offenstall) (Nr. 45b). Dieser Pferdestall soll durch ein Vordach (4,650 x 4,650 m) ergänzt werden. In der nordöstlichen Ecke der Parzelle Nr. G.________ ist zudem ein Schopf mit einer Grundfläche von rund 32 m2 (8,060 x 4,060 m) vorgesehen. Dieser Schopf soll als Sattelkammer, Materiallager, Heu- und Einstreulager sowie Umkleidekabine genutzt werden.8 Er hält zum Grundstück der Beschwerdeführenden einen Grenzabstand von 7,70 m ein. Gemäss Baubewilligung ist eine Nutzung des Schopfs als Tierstall ausdrücklich untersagt.9