vorbringen, gehen diese über den Streitgegenstand hinaus. Auf diese Rügen kann daher nicht eingetreten werden. 3. Zonenkonformität Schopf und Vordach a) Die umstrittenen Bauvorhaben sollen auf Parzelle Vinelz Grundbuchblatt Nr. G.________ erstellt werden. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Arbeitszone (WA). 4 angefochtener Entscheid vom 8. Juni 2018 5 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 72 N. 6 bis 8 6 Vgl. Eingabe der Beschwerdeführenden vom 26. August 2018 RA Nr. 110/2018/92 5