a) Anfechtungsobjekt bildet der Bauentscheid der Gemeinde vom 8. Juni 2018. Der Beschwerdegegnerschaft wurde darin die Erstellung eines Schopfs bewilligt, der ausschliesslich für die Aufbewahrung von Material genutzt werden darf. Ferner wurde die Erweiterung des Vordachs des bestehenden Stalls bewilligt.4