Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Verfügung vom 13. August 2018 Gelegenheit, zum Gesuch betreffend Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde und vorzeitigem Baubeginn Stellung zu nehmen. Die Gemeinde zeigte sich gemäss Eingabe vom 22. August 2018 mit diesem Gesuch einverstanden. Die Beschwerdeführenden nahmen mit Eingabe vom 26. August 2018 zum Vorhaben und zur Pferdehaltung der Beschwerdegegnerschaft Stellung. Sie seien mit der Erteilung der Baubewilligung und dem vorzeitigen Baubeginn nicht einverstanden.