3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde weist in ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2018 darauf hin, dass die Parzelle Vinelz Grundbuchblatt Nr. F.________ in der Wohn- und Arbeitszone liege und "ehemals als landwirtschaftliche Liegenschaft" gedient habe. Seit Jahren hätten die jeweiligen Eigentümer bzw. Mieter im Hauptgebäude Pferde gehalten. Durch die vorliegend umstrittenen Bauvorhaben würden die mit der bestehenden Tierhaltung einhergehenden Immissionen nicht verstärkt. Die Gemeinde verweist ferner auf die Ausführungen in ihrem Entscheid.