2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 3. Juli 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen sinngemäss die Aufhebung des Entscheids vom 8. Juni 2018. Sie machen insbesondere geltend, dass die Vorgaben betreffend hobbymässige Pferdehaltung in der "Bau- und Landwirtschaftszone" nicht eingehalten seien. Der Betrieb verursache Einschränkungen durch übermässigen Lärm, Geruch und Verkehr. Das Bauvorhaben und die damit verbundene Pferdehaltung seien nicht zonenkonform.