Gemäss der Gefahrenkarte der Gemeinde Pieterlen und dem zugehörenden technischen Bericht weise die E.________ ein geringes Gefälle und eine sehr bescheidene Fliessgeschwindigkeit auf. Es sei nicht mit Böschungserosionen zu rechnen. Daher seien keine sogenannten harten Böschungsverbauungen, wie Kunst- oder Natursteinmauern, ausgeführt worden. Schliesslich sei dem OIK III nicht bekannt, dass im Bereich des Bauvorhabens tatsächlich Erosionen erfolgt seien.