Daraus ergibt sich insgesamt, dass der Uferbereich der E.________ in Pieterlen und insbesondere das Gebiet, in welchem die Stützmauer errichtet werden sollte, nicht "dicht überbaut" ist. Dementsprechend drängt sich eine weitere Verdichtung nicht auf, sondern der Gewässerraum ist, soweit möglich, frei von Bauten zu belassen. Das Bauvorhaben kann daher nicht als zonenkonformes Bauvorhaben in dicht überbautem Gebiet bewilligt werden.