Die Stützmauer soll die südliche Böschung der mit den Wohnbauten der Beschwerdeführer überbauten Parzellen mit Natursteinen stützen. Das Bauvorhaben liegt in der Gemeinde Pieterlen. Dabei handelt es sich um eine Gemeinde mit ca. 4'500 Einwohnern. Das Bauvorhaben liegt damit nicht in einem städtischen, sondern vielmehr in einem peripheren Gebiet. Die Gemeinde weist neben bewohnten Gebieten insbesondere auch grössere Waldgebiete auf. Der Schwerpunkt der Bebauung liegt im Bereich der F.________strasse und der G.________strasse. Von dort erstreckt sie sich in südlicher Richtung bis zum Bahnhof.