2. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 22. Juni 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 12. Juni 2018 und die Erteilung der Baubewilligung. Sie machen insbesondere geltend, da die Humusqualität nicht gut sei, rutsche bei starkem Regen die Böschung. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 holte beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) sowie beim Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurkreis III (OIK III) je einen Bericht ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich dazu zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen.