1. Am 1. Juni 2018 haben die Beschwerdeführer bei der Gemeindeverwaltung Pieterlen ein gemeinsames Baugesuch eingereicht für das Erstellen einer Stützmauer aus Natursteinen mit einer Länge von 53 m und einer Höhe zwischen 0.6 – 1.1 m an der südlichen Grundstückgrenze der Parzellen Pieterlen Grundbuchblatt Nrn. C.________ und D.________. Die Mauer soll die bestehende Böschung abstützen. Mit Entscheid vom 12. Juni 2018 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben den Bauabschlag mit der Begründung, es sei im Gewässerraum der E.________ nicht zulässig. RA Nr. 110/2018/88 2