die Fällung der Linde war unter den Fachpersonen hingegen unbestritten geblieben und bildete nicht Gegenstand der Projektänderung. Die Einsprachefrist gegen das Fällen der geschützten Linde lief somit am 5. Februar 2018 ab. In der Publikation wurde das Fällen des geschützten Baumes als Bauvorhaben genannt. Die Bekanntmachung war demnach aussagekräftig, so dass betroffene Personen oder Organisationen Einsprache hätten erheben können. Wird das Baugesuch publiziert, besteht für die Behörden keine Pflicht, 4 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 5 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 6 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21)