4. Dagegen reichten die Beschwerdeführer 1 bis 3 am 15. Juni 2018 und der Beschwerdeführer 4 am 14. Juni 2018 Beschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK) ein. Die JGK leitete die Beschwerden an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) weiter. Beide Beschwerden richten sich gegen die Ausnahmebewilligung für das Fällen der geschützten Linde. Zur Begründung machen die Beschwerdeführer insbesondere geltend, es handle sich um eine 550-jährige Dorflinde, die zu den zehn grössten Linden der Schweiz gehöre. Die Rinde und