2. Die Gemeindeverwaltung Niederhünigen leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter, welches das Bauvorhaben publizierte. Gegen das Bauvorhaben gingen keine Einsprachen ein. Gestützt auf die Beurteilung der Denkmalpflege passte die Beschwerdegegnerin die Platzgestaltung an und reichte am 16. April 2018 eine Projektänderung ein. 3. Am 16. Mai 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland für das umschriebene Bauvorhaben die Gesamtbaubewilligung sowie die Ausnahmebewilligung für das Fällen eines kommunal geschützten Einzelbaumes.