Zusatzzimmern)" überfordert sei. Im Dorfzentrum seien – so die OLK weiter –, die meisten Bauten mit grossen Ziegeldächern versehen. Die grossflächige PV-Anlage (dunkel, blendend) störe dieses Bild in unzulässiger Weise. Die vorgesehenen Dachfenster verschlimmerten als "Störung der Störung" die unbefriedigende Situation weiter. Die südseitige Einstellhalle mit Terraineinschnitt sei ein "grober Eingriff" in die feingliedrige Umgebung und insbesondere in das weitgehend intakte Grünband auf der Südseite. Dies widerspreche Art. 57 Abs. 5 GBR, wonach in Ortsbildschutzzonen "Freiräume zwischen den Gebäuden (…) möglichst freizuhalten" und "Vorgärten (….) zu erhalten" seien.