Bezüglich der in der Kernzone geltenden Vorgaben gemäss Art. 40 Abs. 1 GBR führt die OLK aus, dass die Fassadengestaltung nicht der traditionellen Konzeption folge: Während die Ostfassade Lochfenster zeige, werde die Westfassade "grosszügig geöffnet" und mit Balkonen versehen. Dies bedeute "eine Drehung um 180 Grad des Prinzips der Fassadenhierarchien im Dorfzentrum von Müntschemier". Die traditionellen Bauten zeigten eine Ausrichtung der Hauptfassade nach Osten und die Westfassaden seien "praktisch alle gänzlich geschlossen (mit gutem Grund: von da kommt Wind und Wetter)."