einen Entwurf seines Projektes vorzulegen, in dem Art der Gestaltung des Neu- oder Umbauvorhabens sowie seine Einordnung ins Orts- und Strassenbild ersichtlich sind. …." Ferner ist nach Abs. 9 wie vorangehend ausgeführt für die Beurteilung von Bauvorhaben eine Fachberatung zur Begutachtung beizuziehen (vgl. E. 4). Die Beratungsstelle wird durch die Gemeinde bestimmt (kant. Denkmalpflege, Bauberatung der BHS oder Ortsplaner).