26 Baureglement der Gemeinde Müntschemier vom 9. April 2001 RA Nr. 110/2018/81 13 5 Die Freiräume zwischen den Gebäuden sind möglichst frei zu halten. Vorgärten, Baumbestand, Hausvorplätze, Brunnen, Zäune uam. sind als wichtige Elemente der Strassen- und Hofräume zu erhalten. 6 Für Hauptgebäude sind nur Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer gestattet. Dachaufbauten müssen optimal in die Dachfläche integriert werden und dürfen die Gesamterscheinung nicht beeinträchtigen (…). …. 8 Dem Gesuchsteller wird empfohlen vor dem Einreichen des Baugesuchs, der Gemeindebehörde