57 GBR für Ortsbildschutzgebiete folgende Anforderungen: "1 Das Ortsbildschutzgebiet umfasst die schützens- und erhaltenswerten Ortsteile mit dem Ziel, diese in ihrem äusseren Gesamtbild, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie den Strassenraum- und Platzverhältnissen zu erhalten. 2 Die zulässige Nutzung richtet sich nach den betreffenden Zonenbestimmungen.