Zudem sind auf Grund der Lage des Baugrundstücks im Ortsbildschutzperimeter die spezifischen Vorgaben für das Ortsbildschutzgebiet zu beachten. Als allgemeiner Schutzzweck der im Zonenplan bezeichneten Schutzgebiete, zu denen auch die Ortsbildschutzgebiete gehören, gilt unter anderen "das Bewahren des gemeindetypischen Orts- und Landschaftsbildes". Weiter gelten laut Art. 57 GBR für Ortsbildschutzgebiete folgende Anforderungen: "1 Das Ortsbildschutzgebiet umfasst die schützens- und erhaltenswerten Ortsteile mit dem Ziel, diese in ihrem äusseren Gesamtbild, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie den Strassenraum- und Platzverhältnissen zu erhalten.