a) Die Beschwerdegegnerin plant die Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und zweier Zusatzzimmer. Das Vorhaben liegt in der Kernzone der Gemeinde Müntschemier am südlichen Rand des Ortsbildschutzperimeters. Das bestehende Bauernhaus sowie ein Schopf auf der Parzelle Müntschemier Nr. G.________ sollen zu Gunsten des Mehrfamilienhauses abgebrochen werden. Das Vorhaben liegt in der zweiten Reihe zur J.________strasse. Es soll über den oberen I.________weg an die J.________strasse angeschlossen werden.