Für die Beurteilung von Bauvorhaben im Ortsbildschutzgebiet sieht Art. 57 Abs. 9 GBR vor, dass für die Beurteilung eine Fachberatung zur Begutachtung beizuziehen sei. Die Beratungsstelle werde durch die Gemeinde bestimmt (kantonale Denkmalpflege, Bauberatung des BHS oder Ortsplaner). Im vorliegenden Verfahren hat die Vorinstanz den Berner Heimatschutz, Regionalgruppe Seeland, beigezogen.21 Der Berner Heimatschutz ist als örtliche Fachstelle im Gemeindebaureglement explizit erwähnt. Die Regionalgruppe Biel-Seeland des Berner Heimatschutzes besteht aus ausgewiesenen Fachleuten. Der Berner Heimatschutz hat als örtliche Fachstelle zu gelten.