c) Mit der Projektänderung bleibt das Bauvorhaben in den Grundzügen gleich. Deshalb können die Anpassungen als Projektänderung behandelt werden. Die Projektänderung berührt keine öffentlichen oder wesentlichen nachbarlichen Interessen zusätzlich und die Verfahrensbeteiligten wurden angehört. Auf eine Publikation oder eine Anhörung Dritter konnte daher verzichtet werden. Gegenstand des Verfahrens ist somit nur noch das Projekt gemäss Baugesuch vom 26. März 2018 (Pläne 246-02: Untergeschoss und Entwässerungsplan, 246-03: «OG, DG, Galerie, Schnitt»).