Die Beschwerdeführerin 5 beantragt mit Stellungnahme vom 21. September 2018 die Aufhebung des Gesamtentscheids unter Erteilung des Bauabschlags. Sie weist darauf hin, dass ihr nicht nachvollziehbar sei, warum die Beschwerdegegnerin eine Vergrösserung der PV-Anlage vorsehe. Als ebenso fragwürdig erscheine ihr, dass die Beschwerdegegnerin im Rahmen der Projektänderung den Grünanteil auf der Nordseite "massiv" reduziert habe, dies notabene zu Ungunsten der für den Kinderspielplatz vorgesehenen Fläche. Die Beschwerdeführerin 5 erachtet die Projektänderung als Verschlechterung des Bauprojekts. Im Übrigen seien die Pläne "noch immer nicht vollständig und korrekt". Die