Beschwerdegegnerin weitere Unterlagen zur Erschliessungssituation ein.5 Mit Verfügung vom 17. August 2018 gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zur Projektänderung Stellung zu nehmen. Gleichzeitig holte es einen Fachbericht der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) sowie einen Fachbericht des Tiefbauamtes, Oberingenieurkreis III (nachfolgend TBA OIK III) ein. Die Vorinstanz verzichtete auf Bemerkungen zur Projektänderung. Die Beschwerdeführerin 5 beantragt mit Stellungnahme vom 21. September 2018 die Aufhebung des Gesamtentscheids unter Erteilung des Bauabschlags.