3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet3, vereinigte die beiden Beschwerdeverfahren, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin schliesst mit Beschwerdeantwort vom 30. Juni 2018 auf Abweisung der Beschwerden. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 16. Juli 2018 ebenfalls die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei. Im Übrigen verweist sie auf ihren Gesamtentscheid.