Beschwerdeführenden 1 bis 4 die Erschliessung und Verkehrssicherheit während der Bauphase und nach Fertigstellung des Bauvorhabens. Zudem bestehe über die Parzelle Müntschemier Grundbuchblatt Nr. H.________ kein gesichertes Wegrecht. Die Beschwerdeführerin 5 macht insbesondere geltend, dass vorliegend gemäss den kommunalen Vorgaben die OLK beizuziehen gewesen wäre. Zudem würden hier die Vorschriften zum Schutz des Ortsbildes verletzt.