Die Beschwerdeführenden 1 bis 4 beantragen in ihrer gemeinsam eingereichten Beschwerdeschrift die Rückweisung des Baugesuchs an die Vorinstanz. Die Beschwerdeführerin 5 beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 15. Mai 2018 und die Erteilung des Bauabschlags, eventualiter sei der Gesamtbauentscheid aufzuheben und die Angelegenheit zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beschwerdeführenden 1 bis 4 machen geltend, verschiedene Argumente gemäss ihren Einsprachen und Stellungnahmen seien nicht oder unzulänglich geprüft worden.