2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 bis 4 am 14. Juni 2018 und die Gemeinde Müntschemier als Beschwerdeführerin 5 am 15. Juni 2018 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Die Beschwerdeführenden 1 bis 4 beantragen in ihrer gemeinsam eingereichten Beschwerdeschrift die Rückweisung des Baugesuchs an die Vorinstanz.