1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. November 2017 bei der Gemeinde Müntschemier ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und eines Schopfs sowie für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit unterirdischer Autoeinstellhalle auf Parzelle Müntschemier Grundbuchblatt Nr. G.________. Die Parzelle befindet sich in der Kernzone und ist Bestandteil des Ortsbildschutzperimeters, wobei der nördliche Parzellenbereich in der Baugruppe A des Bauinventars der Gemeinde Müntschemier liegt. Mit Bericht vom 16. Januar 2018 nahm der Berner Heimatschutz zum Bauvorhaben Stellung.