Grundeigentümerin ihn am 8. November 2017 unter Hinweis auf das Baupolizeiverfahren der Gemeinde aufforderte, die nicht immatrikulierten Fahrzeuge zu räumen.8 Am 6. April 2018 kündigte sie dem Beschwerdeführer das Mietverhältnis per 31. Oktober 2018.9 Im Rahmen eines vom Beschwerdeführer eingeleiteten Schlichtungsverfahrens wurde jedoch das Mietverhältnis rechtskräftig bis zum 31. Oktober 2019 erstreckt.10 Der Beschwerdeführer hat demnach gegenüber der Grundeigentümerin den zivilrechtlichen Anspruch, bis 31. Oktober 2019 in den bisherigen Geschäftsräumlichkeiten gewerblich tätig zu sein.