3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Es beteiligte die C.________ als Grundeigentümerin von Amtes wegen am Verfahren. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 16. Juli 2018 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte hat keine Beschwerdeantwort eingereicht. 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und