Mit Verfügung vom 4. Juni 2018 schrieb die Gemeinde das Baugesuchsverfahren ab. Sie ordnete an, die umgenutzten Räumlichkeiten seien in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. Nicht immatrikulierte Fahrzeuge seien zu entfernen. Die Erledigung habe innert 60 Tagen ab Erhalt der Verfügung zu erfolgen, ansonsten ein Wiederherstellungsverfahren eröffnet werde. Der Gemeinde sei unaufgefordert eine Erledigungsmeldung zuzustellen. Die Verfahrenskosten von Fr. 667.50 habe der Beschwerdeführer zu tragen.