Nach dem Schriftenwechsel reichte die Beschwerdeführerin ein Schreiben ein, in dem sie festhält, die Wärmepumpe der Miteigentümergemeinschaft F.________ 19a+b und 21a+b habe einen Zusammenhang mit dem Projekt der Beschwerdegegnerin, und beantragt, die Bewilligung für die betreffende Wäremepumpe "zurückzunehmen". 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Organisationsverordnung BVE, OrV BVE; BSG 152.221.191) RA Nr. 110/2018/79 4