3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, edierte die Vorakten und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin beantragt, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen. Das Regierungsstatthalteramt und die Gemeinde beantragen die Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten sei.