2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 4. Juni 2018 ein als "Einsprache" bezeichnetes Schreiben beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland ein. Das Regierungsstatthalteramt leitete das Schreiben an die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) weiter. Auf Anfrage des Rechtsamtes hielt die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 14. Juni 2018 fest, ihre Eingabe sei als Beschwerde zu verstehen. Sie vertritt die Auffassung, ihre Einsprache sei rechtsgültig erfolgt, und sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 8. Mai 2018.