Da die Gemeinde Wohlen Grundeigentümerin der Bauparzellen ist, leitete sie das Baugesuch am 23. Oktober 2017 an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiter. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 8. Mai 2018 verneinte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland die Einsprachelegitimation der Beschwerdeführerin und erteilte die Baubewilligung.