2. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Sigriswil vom 7. Mai 2018 wird aufgehoben. Dem Baugesuch für die Luft-Wasser- Wärmepumpe vom 28. November 2017 sowie dem nachträglichen Baugesuch für das Einwanden eines unbeheizten Windfangs wird der Bauabschlag erteilt. 3. Auf die Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen betreffend den ostseitigen Hauseingang wird verzichtet. Insoweit wird die Beschwerde abgewiesen.