Das Wohnhaus der Beschwerdegegnerschaft mit dem ostseitigen Vorbau liegt über 20 m vom S.________weg entfernt. Aufgrund der stark überwachsenen Böschung ist der Vorbau vom öffentlichen Raum her kaum einsehbar. Das erklärt auch, weshalb der Gemeinde die Verglasung bisher nicht auffiel.