Weshalb diese Unterlagen der Beschwerdegegnerschaft falsch sein sollten ist nicht schlüssig. Gestützt auf die vorliegenden Akten gilt somit als erstellt, dass der ostseitige Hauseingang im Jahr 1979 mit dem Balkon überdeckt und die östliche Betonmauer im Jahr 2003 zur Verstärkung der hölzernen Stützmauer gebaut worden sind. Später, d.h. im Jahr 2009, wurde der umstrittene Vorbau mit Glasfenstern und einer Glastür gegen aussen vollständig abgeschlossen. 6. Einwanden der ostseitigen Erweiterung